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Reisen nach deinen Standards.

 1. Geltungsbereich und Stellung als Reiseveranstalterin 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Pauschalreisen) gelten für alle Verträge über Pauschalreisen, bei denen beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin (im Folgenden „Reiseveranstalterin“) als Reiseveranstalterin im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG) auftritt. 

1.2 Eine Pauschalreise liegt insbesondere dann vor, wenn beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Beförderung, Unterkunft, sonstige touristische Leistungen) für den Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs zu einem Gesamtpreis oder als „eigene Reise“, „eigenes Paket“, „Retreat“, „Signature‑Reise“ oder in ähnlicher Weise als einheitliches Produkt anbietet und mit der Reisenden bzw. dem Reisenden einen entsprechenden Vertrag abschließt. 

1.3 In diesen Fällen ist die Reisende/der Reisende Vertragspartner:in der Reiseveranstalterin für die gesamte Pauschalreise. Für reine Beratungs‑ und Konzeptleistungen gelten ausschließlich die AGB „Reisekonzepte und Reiseberatung“. Für reine Vermittlungs‑ und Buchungstätigkeiten, bei denen Reiseleistungen anderer Veranstalter oder einzelner Leistungsträger vermittelt werden, gelten die AGB „Reisevermittlung und Buchung“. 

1.4 Ob im konkreten Fall eine Pauschalreise, eine verbundene Reiseleistung oder nur die Vermittlung einzelner Reiseleistungen vorliegt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem vorvertraglichen Standardinformationsblatt nach PRG, der Buchungsbestätigung bzw. dem Pauschalreisevertrag. 

 2. Vertragsgrundlagen, vorvertragliche Informationen, Reisebestätigung 

 2.1 Vertragsgrundlage für die Pauschalreise sind: 

  • das konkrete Reiseangebot bzw. Programm von beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin, 

  • die vorvertraglichen Informationen einschließlich des Standardinformationsblatts nach PRG, 

  • diese AGB Pauschalreisen, 

  • die Buchungs‑ bzw. Reisebestätigung (Pauschalreisevertrag) sowie 

  • ausdrücklich bestätigte individuelle Sondervereinbarungen. 

 

2.2 Angaben und Darstellungen auf der Website, in Social‑Media‑Kanälen, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln der Reiseveranstalterin sind grundsätzlich unverbindlich und werden nicht automatisch Vertragsinhalt, soweit sie nicht im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausdrücklich in Bezug genommen werden. 

2.3 Vor der Buchung erhält die Reisende/der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach PRG, insbesondere zu: 

  • den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, 

  • dem Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und etwaiger Zusatzkosten, 

  • Zahlungsmodalitäten, 

  • Mindestteilnehmerzahl (sofern vorgesehen), 

  • Pass‑, Visa‑ und gesundheitspolizeilichen Erfordernissen, soweit für die konkrete Reise einschlägig, 

  • Rücktrittsrechten und Entschädigungspauschalen, 

  • dem bestehenden Insolvenzschutz der Reiseveranstalterin. 

 

2.4 Nach Vertragsabschluss erhält die Reisende/der Reisende eine Reisebestätigung bzw. einen Pauschalreisevertrag auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E‑Mail/PDF). Diese enthält alle wesentlichen Vertragsinhalte sowie – sofern noch nicht übermittelt – die Daten zu Abreise, Rückreise, Unterkünften und Leistungen. 

3. Buchung und Vertragsschluss 

3.1 Buchungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E‑Mail, in einem Online‑Buchungsprozess oder im Anschluss an ein Reisekonzept erfolgen. Die Buchung der Reisenden ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin. 

3.2 Der Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn die Reiseveranstalterin das Angebot der Reisenden annimmt, insbesondere durch ausdrückliche Buchungsbestätigung/Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Beginn mit der Ausführung der Reiseleistungen. Maßgeblich ist der Inhalt der Reisebestätigung. 

3.3 Werden mehrere Personen gemeinsam angemeldet, gilt die anmeldende Person als Hauptreisende:r und als Ansprechpartner:in für die Reiseveranstalterin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie haftet – neben den jeweils Reisenden – für die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pauschalreisevertrag. 

3.4 Die Reisenden haben die Reisebestätigung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit (insbesondere Namen, Reisedaten, gebuchte Leistungen) zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten oder Abweichungen der Reiseveranstalterin unverzüglich mitzuteilen. 

4. Reisepreis, Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Restzahlung 

4.1 Der Reisepreis ergibt sich aus dem Angebot und der Reisebestätigung von beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin. Alle im Angebot ausgewiesenen Beträge verstehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

4.2 Die Reiseveranstalterin darf Zahlungen der Reisenden auf den Reisepreis nur entgegennehmen, wenn ein wirksamer Insolvenzschutz nach dem Pauschalreisegesetz besteht und den Reisenden die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen (Sicherungsnachweis) zur Verfügung gestellt wurden. 

4.3 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt: 

  • Anzahlung: bis zu 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung bzw. Zahlungsaufforderung; 

  • Restzahlung: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, sofern feststeht, dass die Reise gemäß Vertrag durchgeführt wird und sämtliche notwendigen Reiseunterlagen bereitgestellt werden können. 

 

4.4 Erfolgt die Buchung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, kann der gesamte Reisepreis sofort fällig sein. 

4.5 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist die Reiseveranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) nach Punkt 8 zu verlangen. 

5. Leistungsumfang, Änderungen vor Reisebeginn 

5.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Reisebestätigung, diesen AGB sowie ausdrücklich bestätigten Sonderwünschen. Besondere Wünsche (z.B. „Meerblick“, „bestimmtes Zimmer“, „bestimmter vegane Standard“) sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Reiseveranstalterin ausdrücklich als Bestandteil des Pauschalreisevertrags bestätigt wurden. 

5.2 Die Reiseveranstalterin ist berechtigt, vor Reisebeginn unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt, für die Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich verändern. Über solche Änderungen wird auf einem dauerhaften Datenträger informiert. 

5.3 Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder bei einer Preisänderung von mehr als 8 % vor Reisebeginn gelten die gesetzlichen Rechte der Reisenden: 

  • Zustimmung zur Änderung, 

  • Zustimmung zu einer Ersatzreise, sofern angeboten, oder 

  • Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr. 

 

Die Reiseveranstalterin informiert die Reisenden in diesen Fällen klar, verständlich und rechtzeitig über die Änderungen, die zur Verfügung stehenden Optionen und die Frist, innerhalb der eine Erklärung abzugeben ist. 

6. Preisänderungen nach Vertragsabschluss 

6.1 Nach Vertragsabschluss kann der Reisepreis nur erhöht werden, wenn im Pauschalreisevertrag ausdrücklich eine entsprechende Möglichkeit vorgesehen ist und sich die Erhöhung unmittelbar aus einer Änderung von: 

  • Kosten für Personenbeförderung (inkl. Treibstoff-/Energiekosten), 

  • Steuern und Abgaben für die vereinbarten Reiseleistungen (z.B. Flughafengebühren, Hafen‑ oder Sicherheitsgebühren, Tourismusabgaben) oder 

  • Wechselkursen 

 

ergibt, die für die betreffende Pauschalreise relevant sind. 

6.2 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar, verständlich und unter Angabe der Berechnung auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird. 

6.3 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, haben die Reisenden die gesetzlichen Wahlrechte (Zustimmung, Ersatzreise, Rücktritt ohne Entschädigung) gemäß Punkt 5.3. 

6.4 Soweit sich genannte Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss zu Gunsten der Reisenden verringern, ist die Reiseveranstalterin zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet und hat den Differenzbetrag – abzüglich der tatsächlich entstandenen angemessenen Verwaltungskosten – zu erstatten. 

7. Pflichten der Reisenden, Mitwirkung, Reisedokumente 

7.1 Die Reisenden sind verpflichtet, beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin alle für die Reise relevanten Informationen vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere: 

  • vollständige Namen (wie in den Reisedokumenten), 

  • Geburtsdaten, Kontaktdaten, 

  • gewünschte Reisedaten und ‑dauer, 

  • besondere Bedürfnisse/Wünsche (z.B. vegane Ernährung, Allergien, eingeschränkte Mobilität, besondere Unterbringungswünsche), 

  • ihnen bekannte besondere Einreise‑, Gesundheits‑ oder Sicherheitsvorschriften (z.B. bestehende Einreiseverbote, Visabeschränkungen). 

 

7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Reisenden selbst verantwortlich für: 

  • das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen der erforderlichen Reisedokumente (Pass, Visa, sonstige Einreisepapiere, Impf‑/Gesundheitsnachweise), 

  • die Einhaltung der Gesundheits‑, Sicherheits‑, Devisen‑, Zoll‑, Einreise‑ und Aufenthaltsbestimmungen der besuchten Länder, 

  • die rechtzeitige Einhaltung von Check‑in‑Zeiten, Boarding‑Fristen und anderen organisatorischen Vorgaben der Leistungsträger. 

 

7.3 Die Reiseveranstalterin informiert nach bestem Wissen über allgemeine Pass‑, Visa‑ und Gesundheitsvorschriften, soweit diese für die jeweilige Reise relevant sind. Dies entbindet die Reisenden nicht von der Pflicht, sich rechtzeitig eigenverantwortlich bei den zuständigen Behörden oder offiziellen Informationsstellen zu informieren. 

7.4 Die Reisenden haben jede während der Reise wahrgenommene Vertragswidrigkeit (Mangel) unverzüglich dem lokalen Ansprechpartner (z.B. Reiseleitung, Hotelrezeption, örtliche Agentur) und/oder der Reiseveranstalterin über die mitgeteilte Notfall‑ oder Kontaktadresse zu melden, damit die Reiseveranstalterin Abhilfe leisten kann. Unterbleibt eine solche Mängelanzeige schuldhaft, kann dies Auswirkungen auf Gewährleistungs‑ und Schadenersatzansprüche haben. 

8. Rücktritt der Reisenden vor Reisebeginn (Storno) 

8.1 Die Reisenden können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin verliert in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) verlangen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen. 

8.2 Sofern keine abweichenden, reisespezifischen Stornobedingungen in Angebot oder Reisebestätigung vereinbart sind, gelten – bezogen auf den Gesamtreisepreis – folgende Richtwerte für Stornogebühren: 

  • bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % 

    • bis 20. Tag vor Reisebeginn: 30 % 

    • bis 10. Tag vor Reisebeginn: 50 % 

    • bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % 

    • ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt („No‑Show“): 90 % 

 

8.3 Die Reisenden haben jederzeit die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Reiseveranstalterin kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als ihn die pauschalierten Stornogebühren abbilden. Die Reiseveranstalterin kann ihrerseits – sofern nachweisbar – einen höheren konkreten Schaden geltend machen, wenn weder ersparte Aufwendungen noch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen die pauschalierten Entschädigungen decken. 

8.4 Treten unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen, können die Reisenden vor Reisebeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall rückzuerstatten. 

8.5 Zusätzlich zu den Stornogebühren gemäß Punkt 8.2 können von beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin nur solche konkreten, nachweisbaren Zusatzkosten verrechnet werden (z.B. von Airlines oder Hotels in Rechnung gestellte Umbuchungs‑ oder Stornogebühren), die im Zusammenhang mit der Stornierung tatsächlich anfallen. Eine darüber hinausgehende pauschale Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. 

8.6 Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform (z.B. per E‑Mail) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin bzw. – bei Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro – bei diesem. 

9. Vertragsübertragung (Abtretung der Reise) 

9.1 Die Reisenden können den Pauschalreisevertrag auf eine andere geeignete Person übertragen, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt (z.B. Visa‑, Gesundheits‑, Einreiseanforderungen). Dies ist der Reiseveranstalterin innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn mitzuteilen. 

9.2 Die ursprüngliche reisende Person und die eintretende Person haften der Reiseveranstalterin als Gesamtschuldner:innen für den offenen Reisepreis sowie für alle durch die Vertragsübertragung tatsächlich entstandenen Mehrkosten (z.B. durch Flug‑ oder Hotelumbuchung), sofern diese angemessen sind und nachgewiesen werden können. 

10. Reisemängel, Abhilfe, Preisminderung, Kündigung nach Reisebeginn 

10.1 Liegt eine Vertragswidrigkeit vor (Reisemangel), können die Reisenden Abhilfe verlangen. Die Reiseveranstalterin hat innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies nicht unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. 

10.2 Wird ein Reisemangel trotz angemessener Fristsetzung nicht behoben oder ist keine Fristsetzung erforderlich (z.B. bei ernsthafter Verweigerung der Abhilfe), stehen den Reisenden gesetzliche Ansprüche auf Preisminderung und/oder Schadenersatz nach dem PRG und den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zu. 

10.3 Hat die Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise und wird sie innerhalb angemessener Frist nicht behoben, können die Reisenden den Vertrag nach Reisebeginn kündigen. In diesem Fall besteht Anspruch auf Rückbeförderung und auf Preisminderung sowie gegebenenfalls Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 

10.4 Die Reiseveranstalterin ist verpflichtet, Reisenden, die sich in Schwierigkeiten befinden, im Rahmen der gesetzlichen Beistandspflicht nach PRG angemessen zu unterstützen (z.B. bei der Kontaktaufnahme mit Konsulaten, bei der Suche nach alternativen Beförderungsmöglichkeiten). 

11. Haftung von beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin als Reiseveranstalterin 

11.1 Die Reiseveranstalterin haftet nach dem Pauschalreisegesetz und den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher im Pauschalreisevertrag vereinbarter Reiseleistungen, unabhängig davon, ob diese von ihr selbst oder von Dritten (Leistungsträger:innen) erbracht werden. 

11.2 Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) kann eine vertragliche Haftungsbeschränkung nicht vereinbart werden. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben insoweit uneingeschränkt anwendbar. 

11.3 Für andere Schäden (Sach‑ und Vermögensschäden) haftet die Reiseveranstalterin für eigenes Verschulden und das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen und dem PRG. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt werden. 

11.4 Die Reiseveranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich: 

  • der Sphäre der Reisenden zuzurechnen sind (z.B. fehlende oder unzureichende Reisedokumente, verspätetes Erscheinen), 

  • einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war, oder 

  • auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, bei denen die gesetzlichen Rechte der Reisenden (insbesondere Rücktritt, Preisminderung, Schadenersatz, Beistand) unberührt bleiben. 

 

11.5 Bei speziell beworbenen veganen oder anderen besonderen Ernährungskonzepten sowie besonderen Aktivitäten (z.B. Retreats, spezielle Ausflüge) wählt die Reiseveranstalterin Leistungsträger und Angebote mit besonderer Sorgfalt aus und informiert nach bestem Wissen. Die tatsächliche Durchführung obliegt den jeweiligen Leistungsträger:innen vor Ort. Die Reiseveranstalterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Organisation und Auswahl der Leistungsträger sowie für die Einhaltung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, übernimmt aber keine Garantie dafür, dass jeder einzelne subjektive Erwartungsaspekt (z.B. jede einzelne Speise, jede Aktivität) in jeder Situation vollumfänglich erfüllt wird. 

11.6 Die gesetzlichen Ansprüche der Reisenden auf Preisminderung und Schadenersatz nach dem Pauschalreisegesetz sowie sonstige zwingende Rechte bleiben durch die Haftungsregelungen dieses Punktes unberührt. 

12. Besondere Hinweise zu Versicherungen 

12.1 Es wird empfohlen, eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen (z.B. Reiserücktritts‑/Reiseabbruchsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Reisegepäck‑ und Haftpflichtversicherung). 

12.2 Sofern beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin Versicherungsprodukte dritter Versicherungsunternehmen vermittelt, kommt der Versicherungsvertrag ausschließlich zwischen den Reisenden und dem jeweiligen Versicherer zustande. Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag bestehen nur im Verhältnis zu diesem Versicherungsunternehmen. 

13. Insolvenzabsicherung 

13.1 beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen. Details (Name und Kontaktdaten des Sicherungsgebers, Registrierungsnummer, genaue Modalitäten) werden in den vorvertraglichen Informationen, im Standardinformationsblatt und/oder in der Reisebestätigung bekanntgegeben. 

13.2 Im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Reiseveranstalterin sind Ansprüche der Reisenden auf Erstattung von Zahlungen und erforderlichenfalls auf Rückbeförderung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beim Sicherungsgeber geltend zu machen. 

14. Kontakt, Beschwerden, Streitbeilegung 

14.1 Aktuelle Kontaktmöglichkeiten (Postadresse, E‑Mail, Telefonnummer, ggf. Notfallnummer) werden auf der Website der Reiseveranstalterin sowie in den Reiseunterlagen angegeben. 

14.2 Beschwerden während der Reise sollten möglichst unverzüglich – zusätzlich zur Anzeige vor Ort – an die Reiseveranstalterin gerichtet werden, damit rasch reagiert werden kann. 

14.3 Beschwerden nach Reiseende sollten aus Beweisgründen in Textform (z.B. E‑Mail) und innerhalb angemessener Frist erhoben werden. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. 

14.4 Die Reiseveranstalterin ist – vorbehaltlich einer gesonderten Erklärung – nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Möglichkeiten der Online‑Streitbeilegung bleiben unberührt. 

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

15.1 Auf den Pauschalreisevertrag und diese AGB findet österreichisches Recht Anwendung, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die Reisende/der Reisende ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, vorrangig anzuwenden sind. 

15.2 Für Klagen von Reisenden, die Verbraucher:innen sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Klagen gegen beyondbarriers.travel – Alexandra Resch, Einzelunternehmerin durch Unternehmer:innen gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz der Reiseveranstalterin in Österreich. 

16. Schlussbestimmungen 

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Pauschalreisevertrags und dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E‑Mail), soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis. 

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

 1. Geltungsbereich und Rolle der Beraterin 

 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der nachstehend als „Beraterin“ bezeichneten Unternehmerin und ihren Kund:innen über die entgeltliche Erstellung individueller Reisekonzepte und die damit verbundene Reiseberatung (nachfolgend gemeinsam „Reisekonzept“ oder „Beratungsleistung“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen. 

1.2 Gegenstand dieser AGB sind ausschließlich Beratungs‑, Planungs‑ und Konzeptleistungen im Zusammenhang mit Reisen (insbesondere die Pakete „Week“, „Multi“ und „Signature“). Ein Vertrag über die Durchführung einer Reise, die Erbringung von Transport‑, Beherbergungs‑ oder sonstigen touristischen Leistungen kommt dadurch nicht zustande. 

1.3 Durch den Abschluss eines Vertrages über ein Reisekonzept entsteht daher weder ein Reisevertrag über einzelne Reiseleistungen noch ein Pauschalreisevertrag im Sinn des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG). Die Beraterin wird in diesem Vertragszweig weder als Reiseveranstalterin noch als Reisevermittlerin tätig. 

1.4 Die Vermittlung oder Buchung von Reiseleistungen (Flüge, Unterkünfte, Pauschalreisen Dritter etc.) sowie die Veranstaltung eigener Pauschalreisen erfolgen – sofern im Einzelfall vereinbart – auf Grundlage gesonderter Verträge und eigener AGB (AGB Reisevermittlung / Buchung bzw. AGB Pauschalreise / Reiseveranstalter). 

 2. Leistungsgegenstand: Reisekonzepte (Week / Multi / Signature) 

 2.1 Die Beraterin bietet insbesondere folgende Leistungspakete für Reisekonzepte an (Orientierungsrahmen): 

  • Reisekonzept „Week“ Honorarrichtwert: ca. EUR 300–500. Typischer Umfang: Strukturierung einer Reise von ca. einer Woche Dauer, Festlegung/vorschlag der Route und Reisedauer, Vorschläge für Unterkünfte, grobe Tages‑ und Zeitplanung, Budget‑ und Prioritätenabstimmung, Buchungsstrategie (z.B. Reihenfolge und Kanäle), Zusammenfassung in einer übersichtlichen Entscheidungsgrundlage. 

  • Reisekonzept „Multi“ Honorarrichtwert: ca. EUR 700–1.000. Zusätzlich zu „Week“ insbesondere: Planung komplexerer Reisen mit mehreren Stationen, Ausarbeitung der Reiseabfolge und Übergänge (Flug/Zug/Auto etc.), Verteilung der Aufenthaltsdauer je Ort, Erstellung einer klar umsetzbaren Reiseroute mit Zeitraster. 

  • Reisekonzept „Signature“ Honorarrichtwert: ca. EUR 1.200–2.000. Zusätzlich zu „Multi“ insbesondere: Ausarbeitung von „Traumreisen“ (z.B. Fernreisen, Honeymoon, „Bucket‑List‑Reisen“), Vorschläge für besondere bzw. exklusive Unterkünfte und Erlebnisse, detailliertere Tages‑ und Ablaufplanung, persönliche Empfehlungen/Insidertipps der Beraterin, auf Wunsch begleitende „Concierge“‑ähnliche Unterstützung bei der Feinplanung. 

 

2.2 Die genannten Honorarrichtwerte dienen ausschließlich der Orientierung. Der konkrete Leistungsumfang und das konkrete Honorar für das jeweilige Reisekonzept werden nach persönlichem Gespräch individuell festgelegt und in der Auftragsbestätigung/Beratungsvereinbarung dokumentiert. 

2.3 Der/die Kund:in wählt das Paket nicht abschließend allein über die Website. Die Zuordnung zu „Week“, „Multi“ oder „Signature“ erfolgt nach der persönlichen Bedarfsanalyse mit der Beraterin. 

2.4 Das Reisekonzept umfasst insbesondere: 

  • die Auswertung des Online‑Fragebogens und ggf. weiterer Informationen der Kund:innen, 

  • ein Analyse‑ bzw. Planungsgespräch (telefonisch, per Video oder persönlich), 

  • die Ausarbeitung eines individuellen schriftlichen Reisekonzepts (z.B. PDF, Reiseplan, Übersicht), 

  • eine (1) im Preis inkludierte Änderungs‑ bzw. Ergänzungsrunde im vereinbarten Umfang. 

 

2.5 Das Reisekonzept enthält Vorschläge und Empfehlungen, nicht aber die Buchung oder Durchführung der Reiseleistungen selbst. Die Beraterin schuldet keine bestimmten Reisepreise, keine bestimmte Verfügbarkeit von Leistungen und keinen bestimmten Reiseerfolg. 

3. Online‑Prozess und Vertragsschluss 

3.1 Interessent:innen können über die Website oder andere angebotene Kanäle einen Fragebogen mit Reisezielen, Reisezeitraum, Budget, Interessen, Ernährungspräferenzen (z.B. vegan) und sonstigen Wünschen ausfüllen. 

3.2 Aufgrund dieser Angaben kann die Website eine unverbindliche Preis‑ oder Paket‑Orientierung anzeigen. Diese Darstellung stellt weder ein verbindliches Angebot noch die endgültige Paketwahl dar. 

3.3 Nach Eingang der Anfrage nimmt die Beraterin Kontakt auf (E‑Mail/Telefon/Video) und führt ein persönliches Gespräch, um Umfang, Komplexität, Paket (Week/Multi/Signature) und Honorar zu konkretisieren. 

3.4 Auf dieser Basis erhält der/die Kund:in eine konkrete Offerte / Auftragsbestätigung (z.B. per E‑Mail), in der insbesondere enthalten sind: 

  • Art des Reisekonzepts (Week/Multi/Signature), 

  • Leistungsumfang, 

  • Honorar (Fixbetrag bzw. konkrete Preisspanne) und Zahlungsmodalitäten, 

  • Hinweis auf diese AGB. 

 

3.5 Der Vertrag kommt zustande durch: 

  • ausdrückliche Annahme der Offerte durch den/die Kund:in (z.B. E‑Mail‑Bestätigung, Online‑Bestätigung) und 

  • fristgerechten Eingang der vereinbarten Vorauszahlung (100 %) auf dem Konto der Beraterin. 

 

3.6 Die Beraterin bestätigt den Vertragsschluss (z.B. per E‑Mail). Diese Bestätigung oder die Übermittlung der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaft gespeicherten Datenträger (z.B. PDF per E‑Mail) stellt zugleich die Vertragsurkunde dar. 

4. Honorar, Fälligkeit, Änderungen 

4.1 Für das Reisekonzept wird ein pauschales Honorar vereinbart, dessen Höhe von der Komplexität des Projekts und dem gewählten Paket abhängt. Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und versteht sich – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet – inklusive Umsatzsteuer. 

4.2 Das Honorar ist zu 100 % im Voraus fällig. Die Beraterin beginnt mit der inhaltlichen Arbeit am Reisekonzept erst nach vollständigem Zahlungseingang. 

4.3 Eine Anrechnung des Honorars für das Reisekonzept auf eine spätere Buchungsgebühr oder sonstige Entgelte findet nicht statt, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

4.4 Im vereinbarten Honorar ist – neben der Erstversion des Reisekonzepts – eine (1) Änderungs‑/Ergänzungsrunde enthalten. Änderungswünsche sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist (z.B. 7 oder 14 Tage ab Übermittlung des Konzepts) bekanntzugeben. Erfolgt binnen dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Reisekonzept als angenommen. 

4.5 Weitere Änderungs‑, Ergänzungs‑ oder Ausarbeitungswünsche, die über diese eine Änderungsrunde hinausgehen oder den ursprünglich vereinbarten Umfang wesentlich überschreiten, werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Stundensatz von EUR 125 brutto für Verbraucher:innen (bzw. als Nettostundensatz zzgl. USt für Unternehmer:innen) abgerechnet. Vor Beginn zusätzlicher Leistungen informiert die Beraterin über die voraussichtliche Anzahl der Stunden bzw. den groben Kostenrahmen. 

4.6 Wird die Beraterin später mit Umbuchungen, Stornierungen oder sonstigen Änderungen bereits gebuchter Reisen betraut (im Rahmen eines gesonderten Buchungs-/Vermittlungsvertrags), können dafür – zusätzlich zu allfälligen Storno‑ oder Änderungsentgelten von Leistungsträger:innen – Bearbeitungsentgelte auf Basis eines Stundensatzes von EUR 125 brutto pro Stunde (Verbraucher:innen) verrechnet werden, sofern im Einzelfall keine Pauschalen vereinbart wurden. 

4.7 Bei B2B‑Leistungen (Reisekonzepte für Reisebüros und sonstige Unternehmer:innen) verstehen sich sämtliche Entgelte als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

5. Keine Buchungspflicht, kein Erfolg der Reise 

5.1 Durch den Vertrag über das Reisekonzept verpflichtet sich die Beraterin ausschließlich zur Beratung und Konzeptausarbeitung. Es besteht keine Verpflichtung der Beraterin, Reiseleistungen zu buchen oder eine bestimmte Reise durchzuführen. 

5.2 Der/die Kund:in ist frei, das ausgearbeitete Reisekonzept 

  • selbst umzusetzen, 

  • über andere Reisebüros oder Anbieter zu buchen oder 

  • nicht zu realisieren. 

 

5.3 Das Honorar für das Reisekonzept ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Form der/die Kund:in später tatsächlich eine Reise bucht oder antritt. Ein Rücktritt vom Beratungsvertrag wegen fehlender Umsetzung der Reise ist ausgeschlossen, unberührt bleiben allfällige gesetzliche Rücktrittsrechte (siehe Punkt 10). 

5.4 Die Beraterin schuldet keinen bestimmten Reiseerfolg. Insbesondere wird nicht garantiert, 

  • dass alle vorgeschlagenen Leistungen zu bestimmten Preisen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar sind, 

  • dass alle empfohlenen Hotels/Leistungen durch die Anbieterseite unverändert erbracht werden, 

  • dass eine Reise ohne Störungen oder ohne in der Sphäre Dritter oder der Behörden liegende Umstände (z.B. Streiks, Naturereignisse, Pandemien, Einreisebeschränkungen) verläuft. 

6. Zusatzleistungen (Buchung, Visa/ESTA, vegane Hotels, Concierge‑Leistungen) 

6.1 Die nachfolgenden Leistungen sind nicht Bestandteil des Beratungs‑/Konzeptvertrags, sondern können – soweit angeboten – nur aufgrund gesonderter Beauftragung und zu gesonderten Entgelten erbracht werden: 

  • Vermittlung und Buchung von Reiseleistungen (Flüge, Unterkünfte, Mietwagen, Pauschalreisen Dritter, eigene Pauschalreisen), 

  • Sitzplatzreservierungen, Online‑Check‑in, zusätzliche Gepäckleistungen, Mahlzeiten an Bord, Parkplatzreservierungen am Flughafen, 

  • Unterstützung bei digitalen Einreise‑ und Visaanträgen (z.B. ESTA, eVisa), 

  • Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung von Reise‑Apps, 

  • Concierge‑ähnliche Dienste (laufende Betreuung, Reservierungen vor Ort etc.). 

 

6.2 Sofern die Beraterin mit der Vermittlung oder Buchung von Reiseleistungen betraut wird, gelten dafür gesonderte AGB (AGB „Reisevermittlung und Buchung“ bzw. „Pauschalreise/Veranstalter“). Die entsprechenden Dokumente werden dem/der Kund:in vor Beauftragung zur Verfügung gestellt. 

6.3 Visa / ESTA / elektronische Einreisegenehmigungen Bei Unterstützung der Beraterin bei elektronischen Einreise‑ und Visaanträgen (z.B. ESTA USA): 

  • handelt es sich um eine unterstützende Dienstleistung (Ausfüllen, Übermitteln von Anträgen) auf Grundlage der vom/von der Kund:in bereitgestellten Informationen und Dokumente; 

  • bleibt es in der Verantwortung des/der Kund:in, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sowie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bereitzustellen; 

  • übernimmt die Beraterin keine Gewähr für die Bewilligung eines Visums/einer Einreisegenehmigung oder für Bearbeitungsdauer und Entscheidungen von Behörden; 

  • allfällige Gebühren der Behörden sind vom/von der Kund:in zu tragen. 

 

6.4 Vegane / vegetarische Hotels und besondere Ernährungswünsche 

  • Die Beraterin bemüht sich mit erhöhtem Sorgfaltsmaßstab, im Rahmen der verfügbaren Informationen Unterkünfte auszuwählen, die den angegebenen Ernährungspräferenzen (z.B. vegan, vegetarisch) bestmöglich entsprechen. 

  • Grundlage der Einschätzung sind öffentliche Angaben der Anbieter, Rückfragen bei den Unterkünften sowie ggf. eigene Erfahrungen. 

  • Gleichwohl kann die Beraterin keine rechtlich verbindliche Garantie dafür übernehmen, dass sämtliche Leistungen des Hotels in jeder Hinsicht einer bestimmten Ernährungsphilosophie oder allen individuellen Erwartungen entsprechen. Maßgeblich für die tatsächliche Leistungserbringung bleiben die Angaben und Leistungen des jeweiligen Hotels. 

6.5 Signature‑ / Concierge‑Leistungen 

  • Soweit im Rahmen eines „Signature“‑Pakets oder gesondert vereinbart Concierge‑ähnliche Leistungen (z.B. Reservierungen, laufende Anpassungen der Reise, kommunikative Unterstützung) erbracht werden, handelt es sich um organisatorische und beratende Tätigkeiten. 

  • Für die Durchführung der jeweiligen Drittleistungen (Restaurants, Transfers, Aktivitäten etc.) bleibt der jeweilige Anbieter verantwortlich, sofern die Beraterin nicht ausdrücklich als Reiseveranstalterin im Sinn des PRG auftritt. 

7. Haftung 

7.1 Die Beraterin haftet im Rahmen dieses Beratungs‑/Konzeptvertrags nach den allgemeinen Bestimmungen des ABGB für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere für 

  • die sorgfaltswidrige Erstellung des Reisekonzepts, 

  • die Verletzung von Informations‑ und Aufklärungspflichten, 

  • Fehler bei der Auswertung und Darstellung von Informationen, die im zumutbaren Einflussbereich der Beraterin liegen. 

 

7.2 Eine Einschränkung der Haftung erfolgt nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist; Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sind von jeder Haftungsbeschränkung ausgenommen.

 

7.3 Leichte Fahrlässigkeit 

7.3.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – wie folgt begrenzt: 

  • Für Schäden aus der Verletzung bloßer Nebenpflichten, die nicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungs‑/Konzeptauftrags wesentlich sind, haftet die Beraterin bei leichter Fahrlässigkeit nicht. 

  • Bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten (insbesondere der sorgfältigen Erstellung des vereinbarten Reisekonzepts und der korrekten Weitergabe wesentlicher Informationen und Hinweise) haftet die Beraterin auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für jene Schäden, die typischerweise bei einem Vertrag dieser Art vorhersehbar sind. 

 

7.3.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, der Höhe nach auf den Betrag des zweifachen Honorars begrenzt, das der/die Kund:in für das konkrete Reisekonzept an die Beraterin bezahlt hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung. 

7.4 Die Beraterin haftet nicht für: 

  • die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen durch Dritte (z.B. Fluglinien, Hotels, Veranstalter, Behörden), sofern sie nicht selbst als Reiseveranstalterin im Sinn des PRG auftritt; 

  • behördliche Maßnahmen, Einreise‑ oder Visientscheidungen, Sicherheits‑ oder Gesundheitswarnungen und sonstige hoheitliche Akte; 

  • Umstände höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z.B. Naturereignisse, Streiks, Pandemien). 

7.5 Die Beraterin erbringt keine Rechts‑ oder Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen oder steuerlichen Fragen erfolgen ausschließlich unverbindlich. Für die Beurteilung rechtlicher oder steuerlicher Konsequenzen einer Reise ist ggf. fachkundige Beratung (Rechtsanwält:in, Steuerberater:in) einzuholen. 

7.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), dem Pauschalreisegesetz (PRG), dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie sonstige nicht dispositive Bestimmungen bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt. 

8. Besondere Regelungen für B2B: Reisekonzepte für Reisebüros und andere Unternehmer:innen 

8.1 Die Beraterin bietet ihre Reisekonzepte auch gegenüber Reisebüros und anderen Unternehmer:innen (nachfolgend „Agentur“) als B2B‑Leistung an. In diesem Fall ist ausschließlich die Agentur Vertragspartnerin der Beraterin. 

8.2 Die Agentur ist im Verhältnis zum Endkunden eigenständige Reisevermittlerin und/oder Reiseveranstalterin und bleibt für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere PRG, KSchG, GewO, Insolvenzabsicherung etc.) gegenüber dem Endkunden allein verantwortlich. 

8.3 Die Beraterin übernimmt keine direkte vertragliche Beziehung zum Endkunden der Agentur und keine Veranstalter‑ oder Vermittlerrolle im Sinn des PRG im Verhältnis zum Endkunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 

8.4 Soweit gesellschafts‑ oder markenrechtlich zulässig, kann die Agentur im Buchungsdokument für den Endkunden auf die Herkunft des Konzepts hinweisen, etwa mit dem Hinweis: „Reiseplanung / Reisekonzept: [Markenname der Beraterin]“. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art oder Position der Nennung besteht nur, soweit individualvertraglich vereinbart. 

8.5 Die Agentur erhält ein einfaches Nutzungsrecht am jeweiligen Reisekonzept zur Verwendung gegenüber dem konkret benannten Endkunden und nur im Zusammenhang mit der jeweils vereinbarten Reise. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Wiederverwendung für andere Kund:innen, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, eigenständiges Vermarkten als Standardprodukt) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 

8.6 Die Haftung der Beraterin gegenüber der Agentur richtet sich nach Punkt 7; die Agentur trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Konzepts, die Buchung der Leistungen und die Kommunikation mit dem Endkunden. 

9. Datenschutz, Passdaten, Kommunikation 

9.1 Die Beraterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Reisedaten, Präferenzen, ggf. Passdaten) zum Zwecke der Angebotslegung, Vertragserfüllung und – soweit erforderlich – zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Details ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die auf der Website abrufbar ist und den Kund:innen auf Wunsch in Textform übermittelt wird. 

9.2 Passdaten und andere sensible Reisedokumente werden nur dann erhoben und verarbeitet, wenn dies für die Erstellung des Konzepts oder für die – gesondert beauftragte – Buchung/Visabearbeitung 

erforderlich ist. Eine dauerhafte Speicherung von Passdaten über den jeweiligen Zweck hinaus erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person. 

9.3 Die bevorzugten Kommunikationswege sind E‑Mail, Telefon und – nach Vereinbarung – Videokonferenzen. Der/die Kund:in sorgt dafür, dass die von ihm/ihr bekanntgegebenen Kontaktangaben richtig und erreichbar sind und Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden. 

9.4 Der Versand von sensiblen Dokumenten (z.B. Passkopien) sollte nur über abgesicherte Kanäle und nach vorheriger Abstimmung erfolgen. Die Beraterin kann auf praxistaugliche Übermittlungsformen hinweisen (z.B. verschlüsselte E‑Mail, gesicherte Upload‑Links). 

10. Rücktrittsrechte von Verbraucher:innen (Fernabsatz) 

10.1 Ist der/die Kund:in Verbraucher:in und wurde der Beratungsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Online‑Bestellformular, E‑Mail, Telefon) abgeschlossen, können die Bestimmungen des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes (FAGG) zur Anwendung kommen. 

 

10.2 Verbraucher:innen werden über ein allfälliges gesetzliches Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) und die Modalitäten der Ausübung gesondert informiert (Widerrufsbelehrung und ggf. Muster‑Widerrufsformular). 

10.3 Wünscht der/die Verbraucher:in, dass die Beraterin mit der Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, kann die Beraterin eine ausdrückliche, gesonderte Zustimmung einholen. Im Falle eines anschließend erklärten Widerrufs kann die Beraterin – soweit gesetzlich vorgesehen – ein angemessenes Entgelt für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen verlangen. 

10.4 Soweit gesetzlich zulässig, kann das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher:in vor Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und der/die Verbraucher:in von dieser Rechtsfolge vor Beginn der Leistungserbringung Kenntnis hatte. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1 Auf den Beratungs‑/Konzeptvertrag und diese AGB ist österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der/die Verbraucher:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

11.2 Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand am Sitz der Beraterin als vereinbart. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt – soweit rechtlich zulässig – diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 

11.4 Änderungen oder Ergänzungen des Beratungsvertrags bedürfen der Textform (z.B. E‑Mail). Dies gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine strengere Form vorsehen. 

 1. Geltungsbereich und Stellung von beyondbarriers.travel 

 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Tätigkeiten von beyondbarriers.travel im Zusammenhang mit der Vermittlung und Buchung von Reiseleistungen für Reisende, insbesondere: 

  • Vermittlung und Buchung von Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter:innen, 

  • Vermittlung und Buchung einzelner Reiseleistungen (z.B. Flüge, Hotels, Mietwagen, Transfers, Aktivitäten), 

  • Konstellationen, in denen durch beyondbarriers.travel verbundene Reiseleistungen im Sinn des Pauschalreisegesetzes (PRG) entstehen. 

 

1.2 Soweit beyondbarriers.travel lediglich Reiseleistungen Dritter vermittelt, kommt der jeweilige Reisevertrag ausschließlich zwischen dem/der Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (z.B. Airline, Hotel, Mietwagenunternehmen, Veranstalter von Aktivitäten) zustande. Für Inhalt, Durchführung und Mängel dieser Verträge gelten die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters/Leistungsträgers. 

1.3 Tritt beyondbarriers.travel dem/der Reisenden gegenüber hingegen mit einem Gesamtpaket aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für dieselbe Reise bzw. denselben Urlaubszweck zu einem Gesamtpreis oder als „eigene Reise“/„eigenes Paket“ auf, kann beyondbarriers.travel im konkreten Fall Reiseveranstalterin im Sinn des PRG sein. In diesen Fällen gelten zusätzlich und vorrangig die Veranstalter‑AGB und die einschlägigen PRG‑Bestimmungen; der/die Reisende wird hierauf gesondert hingewiesen und erhält die entsprechenden Standardinformationsblätter. 

1.4 Ob im Einzelfall eine reine Vermittlung, eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung vorliegt, ergibt sich insbesondere aus: 

  • dem schriftlichen oder elektronischen Angebot, 

  • den ausgehändigten PRG‑Standardinformationsblättern, 

  • der Buchungsbestätigung / dem Reisevertrag. 

 

1.5 Diese AGB gelten für alle Fälle, in denen der/die Reisende zusätzlich oder nach Abschluss eines Beratungs‑/Reisekonzeptvertrags (eigene AGB „Reisekonzepte und Reiseberatung“) die Vermittlung und/oder Buchung von Reiseleistungen durch beyondbarriers.travel beauftragt. 

 2. Leistungen von beyondbarriers.travel als Reisevermittlerin 

 2.1 Der Beratungsvertrag über die Erstellung eines Reisekonzepts ist ein eigener Vertrag und richtet sich nach den gesonderten AGB „Reisekonzepte und Reiseberatung“. Die vorliegenden AGB betreffen ausschließlich die Vermittlung und Buchung von Reiseleistungen. 

2.2 beyondbarriers.travel erbringt als Reisevermittlerin insbesondere folgende Leistungen: 

  • Beratung bei der Auswahl von Reisezielen, Reisezeiten und Reiseleistungen sowie von Reiseveranstaltern/Leistungsträgern, 

  • Einholung von Verfügbarkeiten und Preisen, 

  • Ausarbeitung und Übermittlung von Buchungsvorschlägen (z.B. Angebot per E‑Mail), 

  • Entgegennahme und Ausführung von Buchungsaufträgen der Reisenden, 

  • Übermittlung von Buchungsbestätigungen, Tickets, Reiseunterlagen und Informationen, die beyondbarriers.travel von Veranstaltern/Leistungsträgern erhält, 

  • Weiterleitung von Erklärungen der Reisenden (z.B. Mängelanzeigen, Änderungswünsche, Stornierungen) an den jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger. 

 

2.3 Im Rahmen der Vermittlung schuldet beyondbarriers.travel die ordnungsgemäße Vermittlung und Buchung, nicht aber die tatsächliche Erbringung der vermittelten Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, sonstige Leistungen). Für die vertragliche Leistungserbringung sind allein der jeweilige Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger verantwortlich, sofern beyondbarriers.travel im Einzelfall nicht selbst Reiseveranstalterin ist (vgl. Punkt 1.3). 

3. Vorvertragliche Informationen, Standardinformationsblätter, Vertragsinhalt 

3.1 Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags eines anderen Reiseveranstalters stellt beyondbarriers.travel dem/der Reisenden die nach dem PRG erforderlichen vorvertraglichen Informationen zur Verfügung, insbesondere mittels des jeweiligen Standardinformationsblatts für Pauschalreisen. Diese Informationen und das Standardinformationsblatt werden dem/der Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E‑Mail mit PDF) übermittelt oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt. 

3.2 Kommt es zu verbundenen Reiseleistungen im Sinn des PRG, weist beyondbarriers.travel den/die Reisende:n ausdrücklich darauf hin, dass keine Pauschalreise vorliegt und jede Leistung in der Verantwortung des jeweiligen Leistungsträgers liegt. In diesen Fällen wird das Standardinformationsblatt für verbundene Reiseleistungen übergeben bzw. elektronisch übermittelt. 

3.3 Bei einzelnen Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel, Mietwagen) stellt beyondbarriers.travel die jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Hotelbedingungen etc. des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers zur Verfügung oder macht sie in geeigneter Weise zugänglich. 

3.4 Der verbindliche Vertragsinhalt der vermittelten Reise richtet sich nach: 

  • dem individuellen Angebot, 

  • den vorvertraglichen Informationen und den Standardinformationsblättern (soweit einschlägig), 

  • den Vertragsbedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers, 

  • der Buchungsbestätigung / dem Reisevertrag. 

 

Abweichende Sondervereinbarungen mit beyondbarriers.travel sind aus Beweisgründen in Textform festzuhalten. 

4. Buchungsauftrag, Vertragsschluss und Unterlagen 

4.1 Der/die Reisende erteilt beyondbarriers.travel den Buchungsauftrag mündlich, telefonisch, per E‑Mail, online oder in anderer Textform. Der Buchungsauftrag ist eine verbindliche Erklärung, die im Angebot dargestellten Reiseleistungen durch beyondbarriers.travel buchen zu lassen. 

4.2 Der Vermittlungsvertrag zwischen dem/der Reisenden und beyondbarriers.travel kommt zustande, 

  • wenn beyondbarriers.travel den Buchungsauftrag ausdrücklich annimmt (z.B. Bestätigung per E‑Mail), oder 

  • wenn beyondbarriers.travel auf Grundlage des Buchungsauftrags die Buchung tatsächlich ausführt und dem/der Reisenden eine Reservierungs‑ oder Buchungsbestätigung übermittelt. 

 

4.3 Der Reisevertrag (Pauschalreisevertrag, Beherbergungsvertrag, Beförderungsvertrag etc.) kommt nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers zustande. Die entsprechenden Buchungs‑ und Vertragsbestimmungen werden im Angebot und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. 

4.4 beyondbarriers.travel übermittelt dem/der Reisenden sämtliche Buchungsbestätigungen, Tickets, Voucher, Reisepläne und sonstigen Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E‑Mail mit PDF) oder in anderer geeigneter Form. 

4.5 Der/die Reisende ist verpflichtet, Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (insbesondere Namen, Reisedaten, Leistungen) und etwaige Unstimmigkeiten sofort an beyondbarriers.travel zu melden, damit Korrekturen noch rechtzeitig vorgenommen werden können. 

5. Entgelt von beyondbarriers.travel, Buchungsgebühren, Bearbeitungsentgelte 

5.1 Für die Vermittlung und Buchung von Reiseleistungen kann beyondbarriers.travel neben allfälligen Provisionen der Veranstalter/Leistungsträger ein eigenes Entgelt (Buchungsgebühr) verrechnen. 

5.2 Die Höhe der Buchungsgebühr orientiert sich grundsätzlich an dem im Rahmen des Reisekonzepts betreuten Umfang der Reise und bewegt sich – je nach Paket – innerhalb folgender Richtwerte: 

  • Paket „Week“: Buchungsgebühr ca. EUR 149–249 brutto 

  • Paket „Multi“: Buchungsgebühr ca. EUR 250–400 brutto 

  • Paket „Signature“: Buchungsgebühr ca. EUR 400–800 brutto 

 

Die konkrete Buchungsgebühr wird im Einzelfall vor Buchung vereinbart und im Angebot und/oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen. 

5.3 Das Honorar für die Reisekonzept‑/Beratungsleistungen (Week/Multi/Signature‑Konzept) ist ein eigenständiges Entgelt und wird nicht auf die Buchungsgebühr angerechnet. 

5.4 Für Umbuchungen, Stornierungen und sonstige nachträgliche Änderungen, die über den üblichen Aufwand hinausgehen, kann beyondbarriers.travel – zusätzlich zu allfälligen Storno‑/Umbuchungsentgelten der Veranstalter/Leistungsträger – ein Bearbeitungsentgelt verrechnen. Dieses Bearbeitungsentgelt beträgt grundsätzlich EUR 125,– inkl. USt pro Stunde bei Verbrauchern (B2B‑Sätze zuzüglich USt), sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Der/die Reisende wird vor Ausführung der Änderung über die voraussichtlichen Kosten informiert. 

5.5 Soweit beyondbarriers.travel für vermittelte Leistungen von Veranstaltern/Leistungsträgern Provisionen, Agenturvergütungen oder Incentives erhält, stehen diese ausschließlich beyondbarriers.travel zu, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

6. Zahlungen, Inkasso, Insolvenzabsicherung 

6.1 Die Fälligkeit und Höhe der Reise‑ und Teilnahmeentgelte richten sich nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers und werden dem/der Reisenden im Angebot und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. 

6.2 Die Zahlungen können je nach Arrangement 

  • direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger oder 

  • über beyondbarriers.travel als inkassoberechtigte Vermittlerin erfolgen (z.B. Kreditkartenabbuchung im Namen des Veranstalters). 

 

In jedem Fall wird klar ausgewiesen, ob beyondbarriers.travel Zahlungen im eigenen Namen oder im Namen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers entgegennimmt. 

6.3 Soweit beyondbarriers.travel Kundengelder für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen einzieht, erfolgt dies nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Insolvenzabsicherung. Der/die Reisende erhält die erforderlichen Sicherungsnachweise (z.B. Sicherungsschein, Informationen zur Insolvenzabsicherung) in gesetzlich vorgesehener Form. 

6.4 Der/die Reisende hat die in der Buchungsbestätigung genannten Beträge fristgerecht zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können Veranstalter/Leistungsträger nach ihren Bedingungen Rücktritt, Storno und Verrechnung von Stornogebühren erklären; beyondbarriers.travel wird den/die Reisende:n hierüber informieren. 

7. Pflichten und Mitwirkung der Reisenden 

7.1 Der/die Reisende hat beyondbarriers.travel alle für die Reisebuchung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere: 

  • vollständige Namen (wie im Reisepass), 

  • Geburtsdaten, Kontaktdaten (E‑Mail, Telefon), 

  • gewünschte Reisedaten, Destinationen, Leistungsumfang, 

  • besondere Bedürfnisse und Wünsche (z.B. vegane Ernährung, Barrierefreiheit), 

  • ihm bekannte Pass‑, Visa‑, Gesundheits‑ und Einreisevorschriften. 

 

7.2 Der/die Reisende ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – eigenverantwortlich für: 

  • das rechtzeitige Einholen und Mitführen erforderlicher Reisedokumente (Reisepass, Visa, Impf‑ oder Gesundheitsnachweise), 

  • die Einhaltung von Gesundheits‑, Sicherheits‑, Zoll‑, Devisen‑ und sonstigen Einreise‑ und Aufenthaltsvorschriften, 

  • die Einhaltung der Check‑in‑Zeiten, Boarding‑Fristen und sonstigen organisatorischen Vorgaben. 

 

beyondbarriers.travel unterstützt auf Wunsch bei der Beschaffung von Informationen und bei bestimmten Formalitäten (vgl. Punkt 9), übernimmt aber – außer in ausdrücklich anders vereinbarten Fällen – nicht die Verantwortung für das erfolgreiche Einholen von Genehmigungen oder das Einhalten von Fristen. 

7.3 Der/die Reisende ist verpflichtet, Unstimmigkeiten, Mängel oder Leistungsstörungen der vermittelten Reiseleistungen unverzüglich vor Ort gegenüber der Reiseleitung bzw. dem Leistungsträger anzuzeigen und beyondbarriers.travel ebenso zeitnah zu informieren, damit Abhilfe versucht werden kann. Gesetzliche Anzeigeobliegenheiten (insbesondere nach PRG) bleiben unberührt. 

8. Haftung von beyondbarriers.travel als Reisevermittlerin 

8.1 beyondbarriers.travel haftet im Rahmen von § 17 PRG für Buchungsfehler, die in ihrer Sphäre liegen (z.B. Eingabefehler bei Namen, Daten, Leistungsumfang), nicht aber für Fehler der Reisenden oder für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. 

8.2 beyondbarriers.travel haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistungen selbst (Transport, Unterkunft, Verpflegung, Aktivitäten u.ä.); hierfür haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die jeweiligen Leistungsträger. Dies gilt nicht, sofern beyondbarriers.travel im Einzelfall selbst Reiseveranstalterin im Sinn des PRG ist; in diesem Fall gelten die Veranstalter‑AGB und die Haftungsregelungen des PRG. 

8.3 Im Rahmen des Vermittlungsvertrags haftet beyondbarriers.travel nach den allgemeinen Bestimmungen 

des ABGB für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere für fehlerhafte Beratung, Verletzung von Informations‑ und Weiterleitungspflichten sowie Buchungsfehler in der eigenen Sphäre. 

8.4 Eine Beschränkung der Haftung erfolgt nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig ist; Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sind von jeder Haftungsbeschränkung ausgenommen. 

8.5 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – wie folgt begrenzt: 

  • Für Schäden aus der Verletzung bloßer Nebenpflichten, die nicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Buchungsauftrags wesentlich sind, haftet beyondbarriers.travel bei leichter Fahrlässigkeit nicht. 

  • Bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, insbesondere der ordnungsgemäßen Ausführung eines übernommenen Buchungsauftrags und der korrekten Weiterleitung wesentlicher Informationen und Erklärungen, haftet beyondbarriers.travel auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für solche Schäden, die typischerweise vorhersehbar sind. 

8.6 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige atypische, nicht vorhersehbare reine Vermögensschäden ausgeschlossen; der Ersatz typischer, vorhersehbarer Vermögensschäden bleibt hiervon unberührt. 

 

8.7 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen – insbesondere nach dem Pauschalreisegesetz, Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz – bleiben durch diese Regelung unberührt. 

9. Besondere Zusatzleistungen (Visa/ESTA, Sitzplätze, Check‑in, vegane Hotels usw.) 

9.1 Visa / ESTA / elektronische Einreisegenehmigungen Soweit beyondbarriers.travel bei der Beantragung von elektronischen Einreisegenehmigungen (z.B. ESTA für die USA) oder sonstigen digitalen Visa‑Verfahren unterstützt, geschieht dies als Hilfestellung auf Grundlage der Informationen und Unterlagen des/der Reisenden. Der/die Reisende bleibt für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Eine Gewähr für die Erteilung oder rechtzeitige Erteilung eines Visums / einer Einreisegenehmigung kann nicht übernommen werden. 

9.2 Sitzplatzreservierungen, Online‑Check‑in, Gepäck, Mahlzeiten, Parken, Apps Auf Wunsch übernimmt beyondbarriers.travel – soweit möglich – folgende Zusatzleistungen: 

  • Sitzplatzreservierungen bei Airlines oder Bahnunternehmen, 

  • Durchführung oder Unterstützung beim Online‑Check‑in, 

  • Buchung von Flughafen‑Parkplätzen, 

  • Anmeldung von Zusatz‑ oder Sondergepäck, 

  • Vorbestellung von Bordmahlzeiten, 

  • Empfehlung und Unterstützung bei der Installation von Reise‑Apps. 

 

Diese Leistungen werden – je nach Fall – als Vermittlung entsprechender Leistungen oder als technische Hilfestellung erbracht. Die letztendliche Bestätigung und Durchführung obliegt stets dem jeweiligen 

Leistungsträger (z.B. Airline, Flughafenbetreiber, App‑Anbieter). beyondbarriers.travel kann nicht garantieren, dass jede gewünschte Sitzplatz‑, Gepäck‑ oder Verpflegungsoption tatsächlich zur Verfügung steht oder bis zur Reise unverändert bleibt. 

9.3 Vegane/vegetarische Hotels und besondere Ernährungswünsche beyondbarriers.travel legt bei der Suche nach veganen/vegetarischen Unterkünften oder speziellen Ernährungsangeboten besonderen Wert auf sorgfältige Auswahl. Grundlage sind: 

  • die vom Hotel/Anbieter veröffentlichten Informationen, 

  • allenfalls zusätzliche Rückfragen durch beyondbarriers.travel, 

  • gegebenenfalls eigene Erfahrung. 

 

Es kann jedoch keine rechtlich verbindliche Garantie übernommen werden, dass sämtliche Details des Angebots (z.B. ausschließlich vegane Küche, bestimmte Zertifizierungen, Umgang mit Kreuzkontaminationen) in jedem Einzelfall und zu jedem Zeitpunkt vollständig den individuellen Erwartungen des/der Reisenden entsprechen. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Leistung des jeweiligen Unterkunfts‑ oder Verpflegungsbetriebs. 

9.4 Für die unter diesem Punkt 9 genannten Zusatzleistungen können gesonderte Entgelte verrechnet oder diese in die Buchungsgebühr einbezogen werden. Die Entgelte werden vor Beauftragung transparent mitgeteilt. 

10. Kontaktaufnahme über beyondbarriers.travel 

10.1 Der/die Reisende kann Erklärungen, Anfragen, Mängelanzeigen und Beschwerden im Zusammenhang mit vermittelten Reiseleistungen auch an beyondbarriers.travel richten. beyondbarriers.travel leitet diese Erklärungen unverzüglich an den zuständigen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger weiter. 

10.2 Soweit das PRG vorsieht, dass die Übermittlung an den Reisevermittler rechtlich der Übermittlung an den Reiseveranstalter gleichgestellt ist, gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei beyondbarriers.travel als maßgeblich für Fristen und Rechtswirkungen. 

10.3 Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten (E‑Mail, Telefon, Postanschrift, ggf. Notfallnummer) werden auf der Website und in den Vertragsunterlagen bekanntgegeben. 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 

11.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen beyondbarriers.travel und den Reisenden findet österreichisches Recht Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der/die Reisende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

11.2 Gerichtsstand für Klagen gegen beyondbarriers.travel ist – soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz von beyondbarriers.travel örtlich zuständige Gericht in Österreich. Für Klagen von Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände am Wohnsitz/Gewöhnlichen Aufenthalt des/der Verbraucher:in. 

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabsprachen bedürfen der Textform (z.B. E‑Mail), soweit nicht strengere gesetzliche Formvorschriften gelten. 

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